Heiz- und Wasserkostenabrechnung • Betriebskostenabrechnung
Rauchmelderservice • Messgerätservice
Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Heiz-, Wasser- und Betriebskostenabrechnungen
auf Grundlage der aktuellen Gesetze und Rechtsgrundlagen. Mit unseren Abrechnungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Und so geht's:
Sie erhalten von uns vorab pro Abrechnungsperiode Formulare, mit denen Sie uns über die jährlich angefallenen Betriebskosten Ihrer Immobilie und über eventuelle Änderungen der Miet- bzw. Eigentumsverhältnisse informieren.
Zum Ende der Abrechnungsperiode lesen wir Ihre Messgeräte ab. Je nach Ausstattung Ihres Hauses werden wir die Geräte optisch (per Auge), per Funk oder monatlich über eine Funkzentrale ablesen.
Sollten wir Ihre Geräte optisch (per Auge) ablesen, werden wir Ihre Mieter ca. zwei Wochen vorher über den Ablesetermin informieren. Sollten Ihre Mieter zum ersten Ablesetermin nicht anwesend sein, erhalten sie von uns einen zweiten kostenlosen Termin.
Sobald uns Ihre Kosten- und Nutzerdaten und unsere Ablesedaten vorliegen, werden wir Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung erstellen. Dies dauert in der Regel nicht länger als eine Woche. Sie erhalten von uns eine Gesamtabrechnung für Ihre Unterlagen und Einzelabrechnungen zur Weitergabe an Ihre Mieter.
Heizkostenverteiler können ausschließlich an Heizkörpern montiert werden. Eine Messung von Fußbodenheizungen oder Lüftungen ist damit nicht möglich.
Heizkostenverteiler messen die Temperatur am Heizkörper und ermitteln darüber die verbrauchten Heiz-Einheiten. Sie dienen lediglich zur Verteilung von Heizkosten und sind keine geeichten Messgeräte wie
z. B. Wärmezähler.
Heizkostenverteiler unterscheiden zwischen Heizkörper- und Raumtemperatur, so dass im Sommer eine Messung bei hohen Raumtemperaturen nicht stattfindet.
Heizkostenverteiler haben eine 10-Jahres-Batterie, so dass sie erst anschließend ausgetauscht werden müssen. Sie unterliegen nicht dem Mess- und Eichgesetz und haben daher keine Eichfrist.
Auf Wunsch montieren wir bei Ihnen Wärm- bzw. Kältezähler auf Kauf- oder Mietbasis. Gemietete Geräte können im Zuge der Heizkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Wärmezähler messen die verbrauchte Energie im Heizkreislauf. Sie können allerdings nur eingesetzt werden, wenn es getrennte Heizkreisläufe für die abzurechnenden Wohnungen/Einheiten gibt.
Wärmezähler messen in der Heizleitung die Vorlauf- und die Rücklauftemperatur sowie den Durchfluss. Daraus wird die exakt verbrauchte Energie ermittelt.
In der Regel reicht ein Wärmezähler je Wohnung/Einheit aus.
Wärmezähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und müssen daher nach 6 Jahren ausgetauscht werden.
Auf Wunsch montieren wir bei Ihnen Wasserzähler auf Kauf- oder Mietbasis. Gemietete Geräte können im Zuge der Heiz- bzw. Wasserkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Wasserzähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz. Wasserzähler müssen daher nach 6 Jahren ausgetauscht werden.
Auf Wunsch montieren wir bei Ihnen Rauchmelder auf Kauf- oder Mietbasis. In der Regel können die Kosten für die Wartung/Inspektion der Rauchmelder in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Rauchmelder helfen, Leben zu retten. Sowohl in Schlafräumen als auch auf den Fluchtwegen (Flure) müssen Rauchmelder angebracht werden. Alternativ können aber auch in anderen Räumen (wie z. B. Wohnzimmer) zusätzlich Rauchmelder montiert werden.
Rauchmelder lösen einen lauten Alarmton aus, sobald Rauchpartikel in die Rauchmelderöffnungen eintreten.
Rauchmelder müssen einmal jährlich einer Inspektion/Wartung unterzogen werden.
Rauchmelder haben eine 10-Jahres-Batterie, so dass sie erst anschließend ausgetauscht werden müssen.
Auf Wunsch montieren wir bei Ihnen die Messgeräte/Rauchmelder mit Funktechnologie
Alle Messgeräte (Wasserzähler, Wärmezähler, Heizkostenverteiler) und auch Rauchmelder können mit Funktechnologie ausgeliefert werden.
Messgeräte mit Funktechnologie übertragen u. a. die monatlichen Verbrauchswerte. Diese Werte können entweder einmal jährlich durch unseren Kundendienst von außerhalb des Hauses oder alternativ über eine Funkzentrale im Haus (Gateway) automatisch jeden Monat abgerufen werden. Beim Auslesen über die Funkzentrale werden die Verbrauchswerte automatisch an unser Büro übermittelt.
Rauchmelder mit Funktechnologie können eigenständig die Ergebnisse der Inspektion übertragen. Eine Vor-Ort-Wartung der Rauchmelder ist hier in der Regel nicht notwendig.
Je nach Gerät/Einbausituation kann die Funktechnologie 5-10 Jahre genutzt werden.
Über unser Mieterportal können Ihre Mieter/Wohnungseigentümer monatlich die aktuellen Verbrauchswerte ihrer Wohnung einsehen und mit den Vormonaten/Vorjahr und dem Hausdurchschnitt vergleichen.
Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Abrechnungen auch per Datenträgertausch oder als integrierte Abrechnung. Gerne dürfen Sie auch unser Online-Portal nutzen.
Gerne tauschen wir mit Ihnen auch die Abrechnungsdaten per Datei aus, sowohl als klassischer Datenträgertausch als auch als integrierte Abrechnung (E898). Auch bieten wir Ihnen ein kostenloses Internet-Portal zur Eingabe Ihrer jährlichen Kosten und Nutzerdaten an. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Heizkostenabrechnung Lippe Detmold Lage Augustdorf Lemgo Bad Salzuflen Leopoldshöhe Oerlinghausen Gütersloh Verl Halle Werther Steinhagen Rheda-Wiedenbrück Rietberg Versmold Schloß Holte-Stukenbrock Harsewinkel Borgholzhausen Herford Löhne Bünde Hamm Hannover Münster Osnabrück Lippstadt
Vogelruth 17, 33647 Bielefeld | TEL 0521 25258132 | FAX 0521 25281959
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.